Rechtsprechung
OLG Koblenz, 30.08.2012 - 1 U 421/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auftraggeber reduziert Leistungsumfang: Auftragnehmer kann Preisanpassung verlangen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Der Leistungsumfang kann auch erst nach Vertragsschluss festgelegt werden! (IBR 2014, 649)
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 30.08.2012 - 1 U 421/10
- BGH, 14.08.2014 - VII ZR 261/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07
Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2012 - 1 U 421/10
Im Besonderen lässt sich dem Klagevortrag im Ausgangspunkt ein hinreichender Bezug zur Angebotskalkulation und deren Weiterentwicklung zur Nachtragskalkulation nachvollziehbar entnehmen (vgl. allgemein OLG Hamm, IBR 2009, 633); es handelt sich nicht lediglich um das Verlangen einer Erhöhung einzelner Elemente der Preisgrundlage, sondern um eine Neukalkulation der Preise (vgl. allgemein BGHZ 182, 158). - BGH, 26.01.2012 - VII ZR 19/11
VOB-Vertrag: Ergänzende Auslegung eines Einheitspreisvertrages bezüglich des …
Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2012 - 1 U 421/10
Eine solche Neukalkulation verbietet sich zwar für in Wegfall gekommenen Teilpositionen, ist jedoch für die zur Ausführung gelangten Positionen vorzunehmen, wobei allerdings dann die kalkulierten gesamten Gemeinkosten auf die Leistungspositionen, die tatsächlich zur Ausführung gekommen sind, des Vertrages zu verteilen sind, welches durch die Klägern im Einzelnen vorzutragen wäre (vgl. BGH, NJW 2012, 1348). - OLG Hamm, 12.03.2009 - 21 U 60/08
Voraussetzungen eines Mehrvergütungsanspruchs bei Pauschalpreisvereinbarung
Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2012 - 1 U 421/10
Im Besonderen lässt sich dem Klagevortrag im Ausgangspunkt ein hinreichender Bezug zur Angebotskalkulation und deren Weiterentwicklung zur Nachtragskalkulation nachvollziehbar entnehmen (vgl. allgemein OLG Hamm, IBR 2009, 633); es handelt sich nicht lediglich um das Verlangen einer Erhöhung einzelner Elemente der Preisgrundlage, sondern um eine Neukalkulation der Preise (vgl. allgemein BGHZ 182, 158).